Brauchen wir ein „Grundrecht Internetfreiheit“? Mit diese Frage beschäftigt sich der erste Beitrag im Rahmen der Reihe Co:llaboratory Discussion Papers, der vor kurzem auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland vorgestellt wurde.
MIND steht für Multistakeholder Internet Dialog. In einer Art moderner Streitschrift wird von ein oder zwei Autoren eine Meinung formuliert, die in Repliken von Autoren aus verschiedenen Fachgebieten analysiert, weiterentwickelt und kritisch kommentiert wird. Fortgeführt wird die Diskussion dann online. Insgesamt will die Paper Series einen sachlichen und transparenten Austausch über die Zukunft von Internet & Gesellschaft anregen. Experten und die interessierte Fachöffentlichkeit sind daher aufgerufen, sich aktiv zu beteiligen.
„Es ist an der Zeit, dass die Verfassungsinterpretation anerkennt, dass das Internet eine Zäsur in der Geschichte der Medien markiert“, so die Autoren der Proposition, Bernd Holznagel und Pascal Schuhmacher.
„Gleichwohl fällt der damit verbundene Umbruch geringfügiger aus, als man bei vordergründiger Betrachtung vermuten würde. Das One-to-many-Prinzip ist nicht flächendeckend durch das Many-to-many-Prinzip ersetzt worden“, antwortet Prof. Dr. Angela Kolb.
Dennoch „haben Bernd Holznagel und Pascal Schumacher völlig Recht, wenn sie eine umfassende rechtliche Neudefinition dieses Bereichs fordern, um Internetdienste sinnvoll und zukunftsfähig einzuordnen“, argumentiert Christian Stöcker.
„Grundrecht Internetfreiheit“ wurde herausgegeben von Wolfgang Kleinwächter, Professor für Internet Politik und Regulierung an der Universität Aarhus.
Wie stehen Sie zur „Freiheit der Internetdienste“? Auf unserer Website können Sie das Discussion Paper online lesen und kommentieren.