Montag, 18. November 2013

November 1/2: Die Themen des CoLab in den Medien

Zweimal im Monat wollen wir mit einer CoLab-Presseschau auf Medienberichte zu den Themen unserer Initiativen hinweisen. In den vergangenen zwei Wochen wurde bei den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD viel über das Urheberrecht geschrieben, das auch bei einem New Yorker Urteil zur Digitalisierung von Büchern eine Rolle spielte, während Brasilien und Deutschland eine gemeinsame UNO-Resolution für mehr Privatsphäre im digitalen Zeitalter erarbeiteten. Außerdem wird In Deutschland Open Government gefordert und über Open Access informiert.

PRIVATHEIT UND ÖFFENTLICHKEIT: UNO-Resolution

Am 7. November schlugen Brasilien und Deutschland einen Entwurf für eine UNO-Resolution mit dem Titel “Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter” vor, um gegen massive Datenschutzverletzungen und ausufernde staatliche Überwachungsmaßnahmen anzugehen. Auf Netzpolitik.org begrüßt Kirsten Fiedler zwar die Resolution, weist aber daraufhin, dass “diese bei der Uno, wie auch im Europaparlament, nicht bindend” sind. Zeit Online bringt den Sinn der deutsch-brasilianischen Initiative gut auf den Punkt: “Die illegale Überwachung von privater Kommunikation und das illegale Sammeln von Daten bedrohten die Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft”. Wie die umfassende Überwachung der Weltbevölkerung ihr Recht auf Privatheit raubt, erklärt Kai-Uwe Steffens auf Telepolis mit einem historischen Vergleich. Doch die Resolution ist und bleibt nur “ein symbolischer Akt”, wie in einer dpa-Meldung auf taz.de nachzulesen ist.

DIGITALE NACHHALTIGKEIT: Google Books

Unsere achte Initiative hat sich mit dem Erhalt von Zeugnissen des kulturellen Schaffens und der Wissenschaft in Gedächtnisinstitutionen wie Archive, Bibliotheken und Museen beschäftigt. Acht Jahren hat es gedauert, bis diese Woche ein New Yorker Gericht im Rechtsstreit zwischen Google und der US-Autorenvereinigung zu Gunsten des Suchmaschinenunternehmens entschied. Die Autoren bezeichneten Googles Programm zur Bücherdigitalisierung als eine Urheberrechtsverletzungen. Richter Denny Chin sieht das anders: "Es beschleunigt die Fortschritte in Kunst und Wissenschaft, während es gleichzeitig die Rechte von Autoren und anderen Kreativen berücksichtigt", wie Zeit Online zitiert. Der New Yorker Feuilletonkorrespondent Patrick Bahners schreibt dazu auf FAZ.de: “Die Datenbank von Google Books ist demnach ein großartiges Ergebnis des Fortschritts der Wissenschaft und zugleich selbst ein Werk, das den Schutz des Urheberrechts verdient”. Der Deutsche Kulturrat sah das Urteil als ein Rückschritt an, denn nach seiner Lesart wird dadurch in der globalisierten digitalen Welt nicht ausreichend genug das “geistige Eigentum” geschützt. Auf Netzpolitik.org weist aber Leonhard Dobusch darauf hin, dass der Richter feststellte, dass Google alle vier Voraussetzungen von Fair Use erfüllte. Matthias Spielkamp setzt sich auf iRights.info lesenswert mit dieser “deutschen Kritik” an dem Urteil auseinander, weist aber auch daraufhin, dass es “nichtkommerzielle, gemeinnützige Angebote geben sollte, die Googles Buchsuche etwas entgegen setzen”.

URHEBERRECHT: Open Access + Koalitionsverhandlungen

In der 3. Initiative sind wir der Frage nachgegangen, wie ein Urheberrecht für die Informationsordnung des 21. Jahrhunderts aussehen sollte. Dabei ging es auch um das Verhältnis von Schutzrechten und Schrankenbestimmungen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat Ende Oktober eine Informationswebsite zum Thema Open Access eingerichtet, die unter dem Motto “Open Access: Das Urheberrecht muss der Wissenschaft dienen” über diese besondere Schranke informiert. Auf Wisspub.net schreibt Heinz Pampel über die neue Website des Ministeriums und wartet gespannt darauf, “welche konkreten Maßnahmen im Koalitionsvertrag aufgegriffen werden”.

Dort hat man sich zumindest schon auf eine striktere Rechtsdurchsetzung geeinigt, wie Stefan Krempl auf Heise.de schreibt. In der Arbeitsgruppe "Innen und Justiz" haben sich die Unionsparteien und die SPD auf die Einschränkung der Haftungsprivilegien von Hostprovidern geeinigt. Dadurch sollen massenhafte “Urheberrechtsverletzungen durch Online-Plattformen, die auf illegalen Geschäftsmodellen aufbauen und darüber etwa Werbeeinnahmen generieren”, verhindert werden. Zu einem ähnlichen Urteil kommt Markus Beckedahl auf Netzpolitik.org: “Das liest sich wie aus der Feder der Deutschen Content Allianz und ihrer Lobby-Verbände”.

OPEN GOVERNMENT: Open Government Partnership

Im Guardian hat Holly Young neun Experten zum Thema Open Government interviewt und insgesamt 13 Projekte vorgestellt, die Staaten helfen könnten, ihr eigenes Potenzial zu entfachen. Wichtig dafür ist, dass sich die Politik und die Gesellschaft gemeinsam an diese Aufgabe machen. Dies sieht auch der Arbeitskreis “Open Government Partnership Deutschland” und hat der Bundesregierung ein Umsetzungskonzept für die neue Legislaturperiode überreicht. Die Bundesrepublik soll sich in der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ (OGP) zur Konkretisierung eines offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns engagieren. Auf eGovernment Computing werden das Konzept und die Forderung erklärt.

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