Egov quo vadis? Nachbericht zur Gesprächsrunde Digitalisierung in Politik & Verwaltung

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Für Donnerstag den 12.3. hatten wir zu einer lockeren Gesprächsrunde mit dem Thema Digitalisierung in Politik und Verwaltung geladen. Teils um wieder ein lockeres Forum zu schaffen für Austausch und Networking, teils um zu sehen wo Bedarf für Projekte sein könnten, fanden sich nicht ganz 20 Personen ein, Gastgeber war die Demos GmbH mit Sitz unter dem Berliner Fernsehturm. Wo stehen die Reformbestrebungen in Deutschland? Was kann die Digitale Agenda beitragen? Wo geht die Reise hin, welche Möglichkeiten bleiben?

von ibech http://www.fotocommunity.de/pc/account/myprofile/717073 CC BY

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Als ersten Impuls stellte Rolf Lührs von der DEMOS Gesellschaft für E-Partizipation eine Studie vor zu “IT-driven Innovation in Public Administrations in Germany”, die im Auftrag eines brasilianischen Think Tanks erstellt wurde und noch im Laufe des Jahres veröffentlicht wird. Die darin befragten Experten sehen den Stand von IT & eGovernment in Deutschland im internationalen Vergleich zwar oft kritisch, aber durchaus differenziert. Auch aus Sicht der Industrie werden kaum große Erfolge genannt. Als Problembereiche werden u.a. vertikale und horizontale Zersplitterung (Stichwort Föderalismus) genannt. Ein Hauptstolperstein ist darüber hinaus das sog. Schriftformerfordernis, die “Liebe zu Stempeln und Unterschriften”, wie Rolf es nannte. Immerhin würden derzeit Schriftformerfordernisse auf ihre weitere Notwendigkeit geprüft, wenn leider auch nur einzeln. Zudem sind eGov-Projekte häufig eher Technik-getrieben und weniger Nutzen-orientiert. Bei Verwaltungen macht auch die Zuständigkeitskultur Probleme (vieles läuft nach dem Motto “online bringen und Haken dahinter machen”). Vielfach fehlt ein kritischer Blick auf Notwendigkeiten und die Frage, ob Projekte auf der Höhe der Zeit sind und wie es um die Anwendbarkeit steht, beides kann dann zu Akzeptanzproblemen führen. Letztendlich spielt das auch zusammen mit dem Zielgruppenproblem: Skaleneffekte gibt es eigentlich nur auf Verwaltungsseite wirklich zu erzielen. Als Positivbeispiel werden Shared Service Center genannt, hier ist Deutschland sogar führend (ein Beispiel ist Dataport). Hier ergeben sich Chancen für effiziente Anwendung. Als Fazit nennt Rolf, dass die Länder der Schlüssel zum Erfolg sind, auch bei der Finanzierung. Es bedarf aber eben der notwendigen Ressourcen für Bürgerorientierung und Usability.

Als nächstes stellte Julian Detzel von Capgemini (aktuell beratend im BMI tätig) ein paar Punkte vor zum Stand der Umsetzung des eGov Gesetzes vor. Generell konstatiert er dem eGov Gesetz sehr niedrige Minimalanforderungen.. Beispielsweise kann E-Mail als elektronischer Kommunikationsweg gelten und das Veröffentlichen der Bankverbindung auf der Website als Ermöglichen des elektronischen Zahlungswegs. Die im eGov Gesetz festgehaltenen Vorgaben wurden im Laufe des Gesetzgbungsverfahrens abgeschwächt. Ebenso eine Abschwächung von Vorgaben erfolgt im Zuge der Ressortabstimmung des Regierungsprogramms zur Umsetzung des eGov Gesetzes „Digitale Verwaltung 2020“. Aspekte der Nutzerorientierung und einer Orientierung an Lebenslagen bei der Gestaltung der eGovernment Infrastruktur sind dem teilweise zum Opfer gefallen. Zudem muss man wissen, dass die Finanzierung der Umsetzung des Regierungsprogramms nicht beim BMI gebündelt ist. Die Mittel müssen sich die entsprechenden Stellen also beim Finanzministerium selbst beantragen, wodurch die zentrale Koordination der Umsetzung erschwert wird. Das kürzlich beschlossene Investitionsprogramm der Regierung eröffnet die Frage, ob hier zusätzliche Mittel frei werden im Bereich der IT Ausgaben. Es ist geplant, dass 3 Mrd. Euro für zusätzliche Ausgaben auf die Bundesressorts verteilt werden, es ist aber noch unklar, ob und welcher Anteil davon in die Umsetzung des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“ fließt. Dies klärt sich hoffentlich am 18. März im Bundeskabinett. Insgesamt steht die Umsetzung des Regierungsprogramms aktuell in der Konzeptionsphase, sichtbare Ergebnisse gibt es entsprechend noch wenige. Meilensteine und Fortschritte werden dokumentiert und sind auf der website www.verwaltung-innovativ.de einsehbar.

In der anschließenden Diskussionsrunde kamen eine Reihe Themen zum Vorschein. Unter anderem sprachen wir über das aktuell laufende Normenscreening (aktuell ca. 4000 erfasst für Wegfall der Schriftformerfordernis), bei dem in Kürze auch eine Crowdsourcing Kampagne geplant ist, bei dem man Anwendungen mit Schriftform quasi “outen” kann. Diese ist noch nicht online. Problem ist, dass es hier erstmal nur um Bundesgesetzt geht, also ein Verfahren nicht nahe am Bürger, bei dem unklar ist wie weit es durchschlägt, allerdings führen ja auch Kommunen und Länder teilweise Bundesrecht aus oder setzen dieses lokal um. Eine Willenserklärung wird künftig auf verschiedenen Leveln unterschiedlich bewertet, von schwach (Login via Passwort) bis stark (z.B. mit eID, nPA oder Zertifikat). Generell geht es darum, heute schon digitale Prozesse nicht mehr in Papier zu duplizieren, denn analoge ins Digitale zu führen. Beim Thema eJustice sind die Anforderungen dagegen teilweise bizarr hoch, während an vielen Stellen ein Fax als rechtsgültig akzeptiert wird. Es fragt sich wo dort Anhebungen oder Senkunen gegenüber heutigen Schutzniveaus bestehen. In der Diskussion wurde auch kritisch gefragt, wo die Widerstände genau zu finden sind. Immerhin beziffern Statistiken die Bürokratiekosten in Deutschland auf 360 Milliarden Euro, das wären 14% des Bruttoinlandsproduktes. Fraglich ist aber ob sich Verwaltungen selbst dezimieren, ein Impact ist wohl eher unmittelbar zu spüren. Haupthindernisse sind weiterhin Verwaltungsmentalitäten, darunter auch die Punkte Absicherung und Erhalt der eigenen Wichtigkeit. Im Kern ist es eine Kulturfrage. Für steuerliche Fragen gilt in Skandinavien zum Beispiel ein vergleichsweise geringer Schutzbedarf. Unser hoher Anspruch an Verwaltung geht in Sachen Realität oft weit auseinander, zu beobachten beim Meldegesetz. Zudem fehlt der politische Wille, den es ließe sich schon heute die halbe Verwaltung digital bewerkstelligen, aber man kann wohl kaum die hälfte der Mitarbeiter entslassen. An manchen Stellen gibt es allerdings aber auch konkrete Verweigerungshaltung. Gleichzeitig gibt es viel Graubereich für Beteiligung und Kollaboration in der öffentlichen Verwaltung, wie inoffizielle Foren um Probleme unbürokratisch zu lösen, ob diese offiziell sanktioniert sind ist aber nicht klar. Es ergibt sich generell eine Grundfrage, nämlich was die hoheitlichen Kernaufgaben der Verwaltung sind die nicht zur Debatte stehen, und was sind die, welche eine Verwaltung gar nicht selbst übernehmen muss oder soll. Unstrittig scheint, dass vieles in der Verwaltung von gestern ist und der Reform bedarf. In der Dikussion kam auch der Punkt auf, ob größere Organisationen, z.B. Konzerne, bei Verwaltungen mehr Service bekommen, darüber scheint es keinen Konsens zu geben. Bemängelt wird dass viele Antragsverfahren die Arbeit von Anwälten nötig macht, und diese nicht gut zentralisiert und dokumentiert sind, hier herrscht wenig Kundenorientierung. Verwaltungen sind auch deshalb schwerfällig weil Strukturen und gesetzliche Verfahren auch ein Schutzmechanismus sind gegen schnelle Entscheidungen und Korruption von oben oder quer. Aktuell gibt es viel Bedarf dafür, “Behördendeutsch” zu übersetzen. In Norwegen gibt es gar ein Projekt bei dem Verständlichkeit von Angeboten mit 10jährigen getestet wird. In Deutschland ist es außerdem so, dass viele Verfahren zusätzlich auch online Angeboten werden, aber nicht mandatiert wie in anderen Ländern. Das heisst es wird viel angeboten, aber es gibt keine Anstrengung es attraktiv zu machen, so werden viele Investitionen in den Sand gesetzt. ELSTER ist ein Beispiel für eine bedienbare Anwendung, aber auf inhaltlicher Ebene ist es oft zu kompliziert. Manche öffentliche Stellen planen jedoch ein Ko-Browsing, ob das auch bei inhaltlichen Fragen hilft bleibt abzuwarten. Viele Stellen produzieren außerdem enorme Mengen Papier, und es gibt sehr viel Papierversand ohne Grund, was aber nicht nur für öffentliche Verwaltungen gilt, sondern auch für Versicherungen etc. es ist das festhalten an A4 und Briefköpfen. In der Diskussion kommt die Frage auf wie zB die Bundeswehr mit der Digitalisierung umgeht. Das Militär ist ja (auch international) immerhin oft Vorreiter. Eine Behörde die wohl sehr erfolgreich digitalisiert hat ist die Bußgeldstelle in Berlin.

Zum Ende ging es um inhaltliche und praktische Fragen wie kommende Treffen gestaltet werden könnten. Da wäre zum einen das Thema der digitalen Spaltung. Viele Interfaces sind schlecht bedienbar, wie z.B. Homebanking. Dabei gibt es einen riesen Markt im Bereich UI/UX, Sprachsteuerung wird auch immer besser. Es muss unterschieden werden zwischen Älteren Menschen die jetzt ins digitale hineinwachsen, und Personen die digital aufgewachsen sind und nun zu altern beginnen. Das Thema Accessibility könnte also durchaus ein kommendes Thema sein. Veranstaltungspartner gäbe es einige. Es wurde der Wunsch geäußert die Ziele der Treffen klarer zu kommunizieren, und die Treffen selbst produktiver zu machen. Es sei wichtig dass allen klar ist worum es geht. Dass diesmal die Vorstellungsrunde vergessen wurde wird künftig nachgeholt. Impulsvorträge am Anfang wurden positiv bewertet. Die Diskussion sollte strukturiert werden und moderiert. Uhrzeitlich müsste es noch etwas später beginnen. Zielstellungen können auch aus der Gruppe kommen. Eine Möglichkeit wäre, zum Thema Koproduktion staatlicher Leistungen aus der Gruppe Impulse zu produzieren. Andere Ergebnisse könnten Vorschlagspapier für Usability staatlicher Angebote sein.

Bild: CC BY ibech

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Sebastian Haselbeck

Sebastian Haselbeck

Sebastian ist Geschäftsführer des Collaboratory e.V.

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