Unlängst war zu lesen, dass den Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine Reihe als „geheim“ deklarierter Anhänge des ACTA-Abkommens vorenthalten werden soll(t)en – falls das zutrifft, wäre dies allein schon Grund genug, die Sache abzulehnen und ad acta zu legen.
Dass Rechteinhaber demokratische Prozesse fürchten, ist nichts Neues. Als seinerzeit mit dem Buchdruck ein neues Medium in die Welt kam, versuchten die Verlierer dieses Wandels, die damaligen Rechteinhaber (Hohepriester, Schriftgelehrte u. ä.) auch lange Zeit, ihre Privilegien und Pfründe gegen die mit dieser Innovation einhergehende Umwälzung der (vordemokratischen) Machtverhältnisse zu verteidigen.
Die aktuellen Versuche, die Wirkungen der Digitalisierung einzufangen und damit nebenbei eine ganze Generation zu kriminalisieren sind von ähnlicher Güte und Kurzsichtigkeit. Leider plappern viele Politiker den irreführenden Lobbyisten-Sprech vom „Diebstahl geistigen Eigentums“ nach, weil sie – unter anderem wegen dieser unangemessenen Begriffe – noch nicht verstanden haben, dass es bei immateriellen Gütern und deren gemeinsamer Verwendung auch um etwas anderes geht – zum Beispiel um Prozesse kultureller Evolution. Das Vokabular von Juristen ist nicht geeignet, um derartige Vorgänge überhaupt zu verstehen, geschweige denn sinnvoll zu beurteilen. Oder ist der Schüler, der das „geistige Eigentum“ seines Lehrers übernimmt, abkupfert, digitalisiert, „shared“ usw. ein Dieb? Nein, er ist Teil unserer Zukunft und genau darum geht es. Viele, vor allem junge, Menschen spüren genau, dass von der Frage, wie frei oder unfrei in der Wissensgesellschaft unser aller Wissen künftig fließen kann, ihre eigene Zukunft und die der Gesellschaft insgesamt abhängt.