Donnerstag, 23. Januar 2014

EU Datenschutz-Grundverordnung auf der CPDP 2014

Bei der siebenten Computers, Privacy and Data Protection Konferenz in Brüssel tauschen sich zwischen dem 22. und 24. Januar Datenschutz Experten aus aller Welt unter anderem über die EU Datenschutz-Grundverordnung aus. Obwohl diese Reform eigentlich auf jedem Panel angesprochen wird, haben sich die Experten gestern gleich in zwei Sessions im größten Saal damit auseinandergesetzt.


In der Session “EU Data Protection Reform: Fixing the last Bugs” diskutierten unter anderem Peter Schaar (Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz) und Mario Oetheimer (Agentur der Europäischen Union für Grundrechte) über die letzten Schwierigkeiten und offenen Fragen bezüglich des Gesetzentwurfes, der im Dezember letzten Jahres im verantwortlichen Ausschuss des europäischen Parlaments angenommen wurde.



Zu diesen Bugs gehörte unter anderem die Tatsache, dass die Juristen in vielen Mitgliedsstaaten noch nicht gut über die Neuerungen durch diese Reform informiert sind. Außerdem wurde deutlich, dass die Umsetzung des One-Stop-Shop-Prinzips noch nicht abgeschlossen ist. Durch dieses Prinzip wäre eine zentrale Aufsichtsauthorität verantwortlich, selbst wenn eine Datenverarbeitung in mehreren Mitgliedsstaaten stattfinden sollte.








Nach fast genau zwei Jahren der intensiven Auseinandersetzung mit diesem Gesetzentwurf kann eigentlich noch nicht von “last Bugs” gesprochen werden kann.





In der zweiten Session zu dieser Reform mit dem Titel “EU Data Reform: State of Play” haben sich unter anderem Paul Nemitz (Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission) und Anna Fiedler (Privacy International) über den derzeitigen Stand der Reform ausgetausccht.


Besonders interessant war hierbei, dass der polnische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski sehr deutlich sagte, dass das Europäische Parlament seiner Meinung nach nicht vor der Neuwahl im Mai dieses Jahres endgültig über den Entwurf abstimmen wird und der gesamte Prozess auf längere Zeit aufgeschoben werden könnte. Paul Nimitz entgegnete in diesem Zusammenhang, dass es dieser Gesetzentwurf durchaus zeitnah umgesetzt werden kann sofern der politische Wille dafür vorhanden ist.




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